Ordnungswidrigkeitenrecht
Sie sind geblitzt worden?
Sie sind zu schnell gefahren oder Ihnen wird einige sonstige, im Straßenverkehr begangene, Ordnungswidrigkeit vorgeworfen, wie etwa der Rotverstoß?, dann wenden Sie sich an mich. Ich berate und vertrete sie bei Bußgeldern, Fahrverboten oder auch der Entziehung der Fahrerlaubnis.
Gerade im Hinblick auf die zum 28.04.2020 in Kraft getretene Novelle der StVO, die Formfehler aufweist, gibt es derzeit gewisse Unsicherheiten.
So hat insbesondere das Land Niedersachsen in Aussicht gestellt, Fahrverbote, die nach den alten Regelungen nicht verhängt worden wären, nicht zu vollziehen. Auch die Rückgabe bereits eingezogener Führerscheine steht im Raume.
Es ist also auch bei schon bestandskräftigen Bescheiden der Ordnungswidrikeitenbehörden, die aufgrund der Novelle erlassen wurden, nicht zu spät, sich zur Wehr zu setzen.