Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht bezeichnet die öffentlich-rechtlichen Normen. Diese regeln die Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat. Soweit es um rechtliche Fragestellungen zwischen Ihnen als Bürger und einer staatlichen Institution geht, bin ich Ihre Ansprechpartnerin.
Ein ebenso interessantes Teilgebiet des Verwaltungsrechts ist dasjenige des Baurechts, wie etwa die Umstände um die Erlangung einer Baugenehmigung etc.. Sprechen Sie mich auf Ihre Probleme und Fragestellungen an.