Vertragsrecht
Die Begrifflichkeit umfasst das Tätigkeitsfeld des BGB/Bürgerlichen Gesetzbuches. Das BGB umfasst die zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen, mithin diejenigen Normen, die es möglich machen Ansprüche durchzusetzen oder aber auch abzuwehren.
Dies gilt vor allen Dingen für die folgenden Vertragstypen:
- Kaufvertrag
- Dienstvertrag
- Werkvertrag (Handwerkervertrag)
- Behandlungsvertrag
- Darlehen
- Schenkung
- Tausch
Auch bei erbrechtlichen Fragestellungen kann ich Ihnen behilflich sein.
Kam es bei einem der Verträge oder deren Umsetzung zu Problemen, so kann ich Ihnen selbstverständlich Hilfestellung leisten.
Auch bei der Vertragsgestaltung, dem Entwurf oder der Überprüfung eines solchen Vertrages im Ganzen oder auch nur einzelner Klauseln (wie etwa den Allgemeinen Geschäftsbedingungen) bin ich gerne für Sie tätig.